Reederei Grimm & Lindecke OHG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

012510

 

§1 Allgemeine Beförderungsbedingungen

Die Angaben über die Dauer von Linienfahrten sind nur circa Angaben. Fahrten können wetterbedingt oder aus anderen Gründen ausfallen oder kurzfristig abgeändert werden. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl kann die Reederei die entsprechenden Linienfahrten ausfallen lassen. Fahrtunterbrechungen und die damit entstehenden Ausfälle oder Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Eltern oder entsprechende Begleitpersonen haften für Ihre Kinder an Bord. Sie sind für deren Sicherheit und Verhalten an Bord verantwortlich. Den Anordnungen des Schiffspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Das Bordpersonal ist jederzeit dazu berechtigt, Fahrgäste, die stark alkoholisiert sind und|oder die für sich oder andere eine Gefahr darstellen, von einer Beförderung auszuschließen oder des Schiffes zu verweisen.
Alle angegebenen Fahrten sind öffentliche Touren. Fahrplan und Tourenänderungen aufgrund von Irrtümern und Druckfehlern sind jederzeit möglich.
Ein Anspruch auf bestimmte Plätze besteht nicht. Fahrscheine sind während der gesamten Fahrtdauer aufzubewahren und auf Verlangen unaufgefordert dem Bordpersonal vorzuzeigen. Reservierungen|Anmeldungen werden ab 10 Personen entgegengenommen. Eine Platzreservierung erfolgt nur Unterdeck.
Erworbene Fahrscheine und Reservierungen über|durch Drittanbieter (Theaterkassen, Groupon, Regiondo etc.) unterliegen den gleichen Beförderungsbedingen wie die der Reederei.

 

§1.1 Tickets | Gutscheine

Tickets|Gutscheine für Linienfahrten, Sonder- und Eventfahrten sind Vorkassepflichtig. Diese können online, bei diversen Partnern sowie an den Anlegern der Reederei erworben werden. Rabatte und Ermäßigungen sind für Sonder- und Eventfahrten ausgeschlossen. Die Gültigkeit der Gutscheine ist ab dem Ausstellungsdatum auf zwei Jahre beschränkt. Eine Stornierung, Umtausch oder eine Barauszahlung sind grundsätzlich ausgeschlossen! Bei Nichtantritt der Fahrt wird der Fahrpreis nicht zurück erstattet!

 

§1.2 Ermäßigungen | Rabatte

Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Die Höhe der jeweiligen Ermäßigungen entnehmen Sie dem Preisaushang.

 

§1.3 Speisen und Getränke

Alle Schiffe der Reederei verfügen über eine Bordgastronomie. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

 

§1.4 Sonstiges

Eine Fahrt kann abgebrochen werden, wenn an Bord Unruhe oder sonstige Vorkommnisse eintreten, die eine sichere Weiterfahrt nicht gewährleisten.
Fahrräder können nur nach vorheriger Absprache transportiert werden. Kinderwagen können kostenfrei mitgenommen werden. Kleinere Hunde sind an Bord unserer Schiffe gestattet und können kostenfrei mitgenommen werden. Große Hunde haben einen Maulkorb zu tragen.
Seitens der Reederei wird keine Haftung für entstandene Schäden für die an Bord mitgebrachten Sachen übernommen.
Fundsachen sind dem Bordpersonal auszuhändigen.
Beschädigungen an Bord eines Schiffes sind unverzüglich dem Personal zu melden. Der Verursacher haftet für den entstandenen Schaden.
Beschwerden sind grundsätzlich immer schriftlich mit Begründung an das Büro der Reederei zu richten.

 

§2 Allgemeine Beförderungsbedingungen für Charterfahrten | Gruppenfahrten

Der Vertrag für Gruppenfahrten und Schiffsvermietungen kommt durch die schriftliche Annahme des Vertrages|Bestätigung mit uns und dem Kunden:innen zustande. Telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Leistung der Reederei richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Einzelheiten. Ausgenommen hiervon bleibt der Einsatz der Schiffe, dieser ist der Reederei vorbehalten.
Für wesentliche Vertragsänderungen oder Umbuchungen bis 14 Tage vor Fahrtantritt kann die Reederei eine Bearbeitungsgebühr in individueller Höhe verlangen. Erfolgt eine Änderung der Personenzahl, insbesondere bei Buffet-oder Menübestellungen, muss dies spätestens 10 Tage vor Fahrtantritt mitgeteilt werden, danach wird der volle Buffet|Menüpreis für die entsprechend zuvor gemeldeten Personenzahl berechnet. Gebühren für Spät- Nacht -und Vorschleusen, sowie Anlegegebühren bei fremden Reedereien sind nicht im Fahrpreis enthalten und gesondert zu entrichten. Diese Gebühren werden dann im Vermietungsvertrag schriftlich festgehalten.
Kund:innen darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit uns. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Das Aufstellen und Anbringen von eigenen Dekorationen des Kund.innen bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Reederei. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die durch den Kund.innen angebrachte Dekoration oder gesundheitliche Schäden bedingt durch die Aufstellung und das Anbringen eigener Dekorationen des Kund.innen.

 

§2.1 Bezahlung

Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt der Rechnung grundsätzlich eine Anzahlung in voller Höhe des Beförderungspreises (Schiffsmiete) fällig. Die Rechnung hierfür, wird direkt nach Zustandekommen (Rücksendung des Vertrages durch den Kund:innen) erstellt und mit einer Zahlungsfrist von 7 Werktagen ab Zugang der Rechnung fällig. Für Nachträgliche Änderungen an den Rechnungsinformationen bzw. des Rechnungsempfängers, erhebt die Reederei eine Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 €.
Wir sind berechtigt, jederzeit eine weitere angemessene Vorauszahlung für gewünschte Fremdleistungen und|oder Sonderleistungen wie Musik, Dekoration, Gastronomie u.a. zu verlangen.
Stornogebühren sind immer sofort fällig. Bei kurzfristigen Buchungen oder bei speziellen besonderen vorher schriftlich vereinbarten Leistungen, bei denen die vorstehenden aufgeführten Fristen nicht eingehalten werden können, sind abweichende Zahlungsbedingungen möglich. Diese werden Ihnen gesondert schriftlich mitgeteilt.
Leisten Sie die Anzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Sie gegebenenfalls mit den anfallenden Rücktrittskosten gemäß § 2.2 zu belasten.
Sofern eine Schlussrechnung nötig ist, erfolgt diese gesondert nach der Veranstaltung. Die Rechnung hierfür wird mit Zahlungsfrist von 7 Werktagen ab Zugang der Rechnung fällig. Bankgebühren (insbesondere Auslands Zahlungsgebühren sind vom Kunden zu Tragen.

 

§2.2 Rücktritt der Kund.innen (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt der Kund:innen von dem mit uns geschlossenen Vertrag|getätigten Reservierung bedarf der Schriftform und ist kostenfrei bis 30 Tage vor der vereinbarten Fahrt möglich. Bei einem späteren Rücktritt der Kund:innen gelten folgende Fristen:

  • weniger als 30 Tage = 30 %
  • weniger als 20 Tage = 70 %
  • weniger als 14 Tage = 100 % der vereinbarten Vergütung.

Bei einem Rücktritt von weniger als 14 Tage oder Nichtantritt der Fahrt werden 100 % der vereinbarten Vergütung (inkl. spezieller besonderen Leistungen, Buffet-oder Menübestellungen) in Rechnung gestellt.
Abweichend zu oben genannten Stornierungsfristen können Buffetbestellungen nur bis 6 Wochen vor Veranstaltung kostenlos storniert werden.

 

§2.3 Rücktritt der Reederei

Wird eine vereinbarte Klausel oder Vorauszahlung nicht geleistet, so sind wir vom Rücktritt des Vertrags berechtigt.
Bei höherer Gewalt wie z.B. extreme Wetterverhältnisse, starke Eisbildung, Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen, Hoch- oder Niedrigwasser, Arbeitskämpfe, Unruhen, Pandemie, Epidemie, Kriegsereignisse, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse ist die Reederei zur kurzfristigen Annullierung des Vertrages oder kurzfristigen Änderungen der Zutrittsteuerung berechtigt. Ereignisse „Höhere Gewalt“ (Definition & bsp.: siehe oben) sind nicht beeinflussbare Ereignisse und können deshalb nicht zu Lasten der Reederei gelegt werden.
Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist für solche Fälle ausgeschlossen. Es erfolgen von daher KEINE Fahrpreisrückerstattungen oder Fahrpreiserlässe, wenn alle anderen Leistungen des Vertrages erfüllt worden sind.

 

§3 Sonstiges

Eine Fahrt kann abgebrochen werden, wenn an Bord Unruhe oder sonstige Vorkommnisse eintreten, die eine sichere Weiterfahrt nicht gewährleisten. Die Reederei behält sich vor, stark alkoholisierte Personen oder Gruppen von der Fahrt auszuschließen oder vom Schiff zu verweisen.
Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Schiff. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung. Der Kunde haftet für grobe Schäden, die durch Ihn oder durch andere|seine Gäste entstehen|entstanden sind. Diese werden Ihm gesondert in Rechnung gestellt.
Wichtige Informationen zur GEMA! Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kurz GEMA vertritt die Urheberrechte der Komponisten und Künstler. Wird Musik vor Publikum gespielt, so verlangt die GEMA Gebühren dafür. Darum muss jede Musikveranstaltung bei der GEMA angemeldet werden! Diese erhebt dann je nach Größenordnung und Veranstaltungskonzept eine Gebühr. Private Feiern wie z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Polterabende und ähnliches, sind im Sinne der GEMA in der Regel nicht anmelde- und gebührenpflichtig. Bitte klären sie das im Einzelfall mit der zuständigen GEMA Direktion. Im Sinne der GEMA ist grundsätzlich der Veranstalter für die Zahlung der Gebühren verantwortlich. Sie sind nicht Bestandteil unserer Preise.

  • Unsere Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen fällig.
  • Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die Zahlungen mit einer Mahngebühr|Verzugszinsen anzumahnen.
  • Nach fruchtlosem Verstreichen des Zahlungsziels und erfolglosen Mahnversuchen wird der Vorgang an ein Inkassounternehmen abgetreten.
  • Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
  • Etwaige Ausnahmen bezüglich der Geschäftsbedingungen müssen vertraglich festgelegt sein bzw. schriftlich von der Reederei bestätigt werden.
  • Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Die Gerichtssprache ist Deutsch.


Reederei Grimm & Lindecke OHG – Spree & Havelschiffahrt

Schiffbauerdamm 12, 10117 Berlin | info@spree-havelschiffahrt.de
Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) HRA 64734 B | USt-IdNr.: DE 189863139
Geschäftsführer: Sina Grimm, Edgar Lindecke

AGB

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Wen wir suchen:

  • Kellner (m|w|d)
  • Bootsmann (m|w|d)
  • Schiffsführer (m|w|d)
  • Aushilfen (m|w|d)

Was wir bieten:

  • geregelte und planbare Arbeitszeiten (Mo-So) individuelle und
  • flexible Gestaltung, Voll- oder Teilzeit – nach Absprache
  • einen befristeten Saisonvertrag (mit möglicher Wiedereinstellungsgarantie)
  • eine gute und faire Bezahlung mit Zuschlägen für Spät, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Dienstkleidung & Mitarbeiterevents
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Wir wünschen uns:

  • Du bist Kontaktfreudig & kommunikativ
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  • Flexibilität auch an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten
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